Ehrungsordnung
des Sportvereins Zeltingen-Rachtig e.V. vom 20. Januar 1984
§ 1 | ||
In Anerkennung besonderer Verdienste um den SV Zeltingen-Rachtig können Mitglieder und Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, geehrt werden. Diese Ehrungen bestehen aus der Vergabe von Erinnerungsgaben, von Vereinsehrennadeln und in der Ernennung zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden. | ||
§ 2 | ||
Zuständig für die Verleihung von Erinnerungsgaben und Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand. Ernennungen zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden nimmt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor. | ||
§ 3 | ||
Erinnerungsgaben können verliehen werden an
|
||
§ 4 | ||
Die Vereinsehrennadel wird verliehen an volljährige Mitglieder. Die Bronzene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 15 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 6 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war. Die Silberne Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 25 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 12 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war. Die Goldene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 40 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 18 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war. In besonderen Fällen kann der geschäftsführende Vorstand von einer zeitlichen Bestimmung oder Voraussetzung Abstand nehmen. |
||
§ 5 | ||
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat oder wer nach dem Erhalt der Goldenen Ehrennadel weiterhin für den Verein aktiv tätig war. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. | ||
§ 6 | ||
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 10 Jahre) verdienstvoll geführt hat. Der Ehrenvorsitzende bleibt beratendes Mitglied des Gesamtvorstandes. | ||
§ 7 | ||
Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Verleihungen von Ehrennadeln und Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten. Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein). |
||
Diese Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 20. Januar 1984 beschlossen. Zeltingen-Rachtig, 20. Januar 1984 |
||
Georg Klein 1. Vorsitzender |
Karl-Heinz Ehses 2. Vorsitzender |