Vorschau SG Binsfeld - SV Zeltingen-Rachtig
Gereizter Riese!
Die Erste Mannschaft reist am Sonntag zum Auswärtsspiel zur SG Binsfeld-Niederkail. Die Heimelf startete als einer der Topfavoriten auf die Meisterschaft in die Saison und belegt aktuell Rang sechs der Tabelle. Seit Jahren wird die SG Binsfeld von den Verantwortlichen der anderen Vereine mit am häufigsten genannt, wenn es darum geht den Aufstiegsfavoriten Nummer 1 der A-Liga zu benennen. Doch regelmäßig scheiterten die Eifler in den letzten jahren an den hohen Erwartungen. Auch aktuell liegt die Elf von Trainer Rudi Jung wieder hinter den gesteckten Zielen zurück und hat die Bezirksliga schon fast aus den Augen verloren. Dabei wurde der ohnehin schon starke Kader vor der Saison nochmals mit den Bezirksliga erfahrenen Offensivkräften Nico Diesch und Sascha Kohr verstärkt. Doch die beiden Niederlagen nach der Winterpause gegen Hetzerath und zuletzt bei der deutlichen 5-2 Schlappe in Mülheim haben den Aufstiegswillen der SG wohl endgültig gebrochen. Vermutlich wird der Gegner am Sonntag mit viel Frust und Wut im Bauch auflaufen und endlich ein positives Signal nach der Winterpause setzen wollen.
Unsere Elf reist nach zwei Siegen mit Selbstvertrauen nach Binsfeld. In den letzten Jahren entwickelten sich stets packende und umkämpfte Duelle gegen die Elf um Torjäger Stefan Metzen. Auch am Sonntag dürften die Zuschauer wieder ein Spiel zweier Teams auf Augenhöhe erwarten, in welchem die Tagesform über den Ausgang der Partie entscheiden wird.
Anpfiff der Begegnung auf dem Binsfelder Hartplatz ist am kommenden Sonntag um 14.30 Uhr. Geleitet wird das Spiel von Frederik Weinandy vom SV Konz.
Über zahlreiche und lautstarke Unterstützung würde sich die Mannschaft wie immer freuen!
Teamsitzung
Am Freitag, dem 25.03.2011 findet im Vereinsheim in Zeltingen eine Spielersitzung für die 1. Mannschaft statt. Beginn der Veranstaltung ist im Anschluss ans Training um 20.30 Uhr. Thematisiert werden Kaderplanung und Entwicklung für die kommende Saison. Anwesend sein werden auch Vertreter des Vorstandes. Pflichttermin für Spieler der 1. Mannschaft!
Was: Teamsitzung
Wer: 1. Mannschaft
Wo: Vereinsheim Zeltingen
Wann: 25.03.2011
Uhrzeit: 20.30 Uhr
Vorbericht SVZ vs. Tus Platten
Ewig junges Derby!
Eine Woche nach der spannenden Partie in Mülheim empfängt die Erste am Sonntag auf dem Bernkasteler Kunstrasen den Turn- und Sportverein Platten. Die Gäste, die in der letzten Saison unter Coach Werner Feyen in einem starken Finish den Klassenerhalt schafften, stehen in dieser Saison erneut mit dem Rücken zur Wand. Erst sieben Zähler stehen auf der Habenseite der Plattener. Drei dieser Punkte errangen die Gäste jedoch am vergangenen Sonntag beim Gastspiel in Dhrontal. Kapitän Christian Lichter ließ die Plattener Fans mit seinem 1-0 Siegtreffer wieder etwas Hoffnung im Abstiegskampf schöpfen. Ein Indiz dafür, dass sich die routinierte Elf von Trainer Christof Thiel im Abstiegskampf noch nicht aufgegeben hat. Mit zwei Nachholpartien und lediglich fünf Zählern Rückstand auf Rang 14, sind die Abstiegskampf erprobten Kicker des Tus noch lange nicht abzuschreiben.
Gegen die mit 71 Gegentreffern schwächste Defensive der Liga kann Max Keller auf den gleichen Kader wie beim Mülheim-Sieg zurückgreifen. Auch gegen Plattener wird die Mannschaft ein ähnliches Spiel wie in Mülheim erwarten können. Der Gegner wird von der ersten bis zur letzten Minute kämpfen und vermutlich von Beginn an mit langen Bällen operieren. Bleibt zu hoffen, dass unsere Elf am Sonntag einen besseren Fussball spielt als zuletzt und an die im Hinspiel gezeigte Leistung anknüpfen kann, als man in Platten einen deutlichen Sieg feiern konnte.
Geleitet wird die Partie von Schiedsrichter Torsten Engel vom FC Burgen. Anpfiff der Begegnung ist am Sonntag um 14.30 Uhr in Bernkastel-Kues.
Über zahlreiche Unterstützung würde sich die Mannschaft freuen.
Das Leben selbst schwer gemacht!
SVZ I startet mit 3-4 Auswärtserfolg in Mülheim ins Spieljahr 2011!
Ein hartes Stück Arbeit hatte unser Team am Sonntag in Mülheim zu verrichten, ehe der Aufsteiger mit 3-4 besiegt war. Dabei war es keineswegs hohe Fussballkunst mit welcher die Gastgeber unser Team in Verlegenheit brachten. Vielmehr zeigten die Mülheimer Kampf und Einsatz von der ersten bis zur letzten Minute und konnten damit unserer Elf über weite Strecken Paroli bieten. Coach Keller hatte sein Team auf aggressive Gastgeber vorbereitet und ausdrücklich gewarnt, von Anfang an hellwach zu sein. Doch genau das Gegenteil trat ein. Mülheim operierte von Beginn mit langen Bällen auf ihre gefährlichen Spitzen Georg Gernez und Matthias Staar. Unserer Elf hingegen fiel es zunächst schwer dagegen zu halten und so konnten die Mülheimer die Zeltinger Hintermannschaft in den Anfangsminuten das ein oder andere Mal in Verlegenheit bringen. Eine dieser Aktionen führte nach unnötigem Ballverlust im Mittelfeld zum 1-0 für die Gastgeber in der 4. Minute. Mitte der ersten Hälfte fand unsere Elf endlich ins Spiel und konnte sich im Mittelfeld ein optisches Übergewicht erspielen. Nach langem Pass von Torwart Björn Griebler, setzte Tim Jakobs mit einer präzisen Flanke Dennis Dusemund in Szene. Dieser ließ sich die Chance nicht entgehen und verwandelte trocken zum 1-1 in der 22. Spielminute.
Bis zur Halbzeit hatte unsere Elf noch die ein oder andere Chance ohne jedoch wirklich zwingend zu werden. Nach der verdienten "Halbzeitpredigt" kam eine andere Zeltinger Mannschaft aufs Feld. Vom immer agiler werdenden Manuel Buuuuusch angetrieben, setzten die Gäste die Spvgg nun permanent unter Druck. Nach drei Aluminiumtreffern, war es schließlich Routinier Gordon Greis, der nach einem abgewehrten Ball nachsetzte und in der 53. Spielminute eiskalt zum 1-2 vollstreckte. Nun zeigte die Mannschaft gefällige Offensivaktionen und konnte sich einige Chancen erspielen. Es dauerte jedoch bis zur 73. MInute ehe der starke Tim Jakobs auf 1-3 erhöhen konnte. Wer nun dachte die Entscheidung sei gefallen wurde eines besseren belehrt. Durch individuelle Aussetzer und Abstimmungsprobleme in der Defensive, kam die Heimelf wieder besser ins Spiel. Nach einem langen Ball auf den Mülheimer Spielführer Georg Gernez, der diesen in stark abseitsverdächtiger Position gekonnt mitnahm, kam es zu einem Zusammenprall mit Zeltingens Torwart Björn Griebler. Schiedsrichter Thees entschied auf Strafstoss -aufgrund der Tatsache, dass Björn auch den Ball spielte eine harte, aber vertretbare Entscheidung. Jörg Lauer verwandelte in der 80. Minute sicher zum Anschlusstreffer. Georg Gernez musste nach dieser Szene leider verletzt ausgewechselt werden - von dieser Stelle die besten Genesungswünsche nach Mülheim!
Unsere Elf ließ sich zunehmend verunsichern und machte den zuvor bereits geschlagenen Gegner wieder stark. Nach einem weiten Einwurf von Ingo Zimmermann war es schließlich Patrick Schweißthal, der in der 88. Spielminute den von den Gastgebern vielumjubelten Ausgleichstreffer erzielte.
Unsere Jungs waren geschockt -doch Florian Blesius schnappte sich in Oliver Kahn-Manier den Ball und trieb seine Mitspieler nach vorne: "Immer weiter! Das schaffen wir noch!"
Und unerklärlicherweise fand die Keller-Elf nach diesen schwachen Minuten wieder zurück ins Spiel. In den letzten Minuten der Partie wurde die Heimelf hinten eingeschnürt. Schließlich war es wiederum Gordon Greis der in der 93. und damit letzten Spielminute, nach Maßflanke von Manuel Busch, den umjubelten Siegtreffer für unsere Elf erzielte.
Trotz der vielen Fehler und keineswegs überzeugenden Vorstellung bewies unsere Elf Moral und belohnte sich mit dem späten Siegtreffer für die gelungene Wintervorbereitung. Nun gilt es im nächsten Heimspiel gegen den Tus Platten nachzulegen und möglichst auch spielerisch einen Schritt nach vorne zu tun!
Vorbericht Spvgg Mülheim-SV Zeltingen-Rachtig
Moselderby in Mülheim -Erste startet bei abstiegsgefährdetem Aufsteiger!
Einen heißen Tanz erwartet unsere Erste Mannschaft am kommenden Sonntag. Um 14.30 Uhr sind die Mannen von Trainer Max Keller zu Gast auf der schönen Kunstrasenanlage in Mülheim. Die Heimelf rangiert derzeit auf Rang 13 der Tabelle und befindet sich damit in unmittelbarer Abstiegsgefahr. Besonders die Defensive scheint in dieser Saison das Problem der Elf von Trainer Günther Theis zu sein. Mit 60 Gegentoren stellt die Spielvereinigung die schwächste Abwehr der Liga. Die Offensive hingegen um Torjäger Georg Gernez verfügt über gehobenes A-Klassen Niveau.Überdies gelang den Gastgebern in der Winterpause ein Transfercoup. Mit dem Ex-Salmrohrer Jörg Lauer verpflichteten die Mülheimer einen Oberliga erfahrenen Offensivakteur.
Nichtsdestotrotz möchte die Erste die ersten drei Punkte des Jahres in Mülheim einfahren.
Nach einer Vorbereitung, die Trainer Keller in Sachen Einsatz und Konzentration durchaus zufrieden stellte, und die am vergangenen Freitag mit einem 0-3 Auswärtserfolg in Thalfang abgeschlossen wurde, gilt es nun die schwierige Aufgabe in Mülheim zu bewältigen. Die Gastgeber werden mit neuem Mut alles daran setzen ihre Chancen im Kampf um den Klassenerhalt weiter zu erhöhen und unserer Elf alles abverlangen. Geleitet wird die Partie von Schiesrichter Marco Thees vom SV Morbach. Über zahlreiche Unterstützung würde sich die Mannschaft freuen - Auf gehts in eine erfolgreiche Rückrunde!
Beiträge
Aktuelle Mitgliedsbeiträge - gültig ab 01.01.2020
Kinder und Jugendliche | 48,00 € / Jahr |
Erwachsene | 72,00 € / Jahr |
Familienbeitrag | 120,00 € / Jahr |
Zur Beitrittserklärung im pdf Format
Ehrungsordnung
Ehrungsordnung
des Sportvereins Zeltingen-Rachtig e.V. vom 20. Januar 1984
§ 1 | ||
In Anerkennung besonderer Verdienste um den SV Zeltingen-Rachtig können Mitglieder und Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, geehrt werden. Diese Ehrungen bestehen aus der Vergabe von Erinnerungsgaben, von Vereinsehrennadeln und in der Ernennung zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden. | ||
§ 2 | ||
Zuständig für die Verleihung von Erinnerungsgaben und Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand. Ernennungen zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden nimmt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor. | ||
§ 3 | ||
Erinnerungsgaben können verliehen werden an
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§ 4 | ||
Die Vereinsehrennadel wird verliehen an volljährige Mitglieder. Die Bronzene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 15 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 6 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war. Die Silberne Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 25 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 12 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war. Die Goldene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 40 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 18 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war. In besonderen Fällen kann der geschäftsführende Vorstand von einer zeitlichen Bestimmung oder Voraussetzung Abstand nehmen. |
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§ 5 | ||
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat oder wer nach dem Erhalt der Goldenen Ehrennadel weiterhin für den Verein aktiv tätig war. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. | ||
§ 6 | ||
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 10 Jahre) verdienstvoll geführt hat. Der Ehrenvorsitzende bleibt beratendes Mitglied des Gesamtvorstandes. | ||
§ 7 | ||
Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Verleihungen von Ehrennadeln und Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten. Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein). |
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Diese Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 20. Januar 1984 beschlossen. Zeltingen-Rachtig, 20. Januar 1984 |
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Georg Klein 1. Vorsitzender |
Karl-Heinz Ehses 2. Vorsitzender |
Satzung
Satzung des Sportvereins Zeltingen-Rachtig 1886 e.V.
vom 1. Dezember 1982
§ 1 - Name, Sitz, Zweck |
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1. | Der im Jahre 1886 in Zeltingen gegründete Sportverein führt den Namen "Sportverein Zeltingen-Rachtig e.V.". Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen Landesfachverbände. Der Verein hat seinen Sitz in Zeltingen-Rachtig. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bernkastel eingetragen. | ||
2. | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953, und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | ||
§ 2 - Erwerb der Mitgliedschaft |
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1. | Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. | ||
2. | Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. | ||
§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft |
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1. | Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. | ||
2. | Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. | ||
3. | Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden
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4. | Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen. | ||
§ 4 - Beiträge |
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1. | Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. | ||
2. | Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitflieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | ||
3. | Die Beitragsschuld ist eine Bringschuld. Bei Inkasso wird ein Zuschlag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. | ||
4. | Sofern eine Beitragsermäßigung in Anspruch genommen werden kann, sind die Gründe dafür von dem Begünstigten geltend zu machen. | ||
§ 5 - Stimmrecht und Wählbarkeit |
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1. | Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahre an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen und an der Jugendversammlung als Gäste teilnehmen. | ||
2. | Bei der Wahl des Jugendleiters haben alle Mitglieder des Vereins vom 14. bis 18. Lebensjahr Stimmrecht. | ||
3. | Gewählt werden können Mitglieder vom 18. Lebensjahr an. | ||
§ 6 - Maßregelungen |
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1. | Gegen Mitglieder, die gegen eine Satzung oder gegen Anordnungen des Vorstandes und der Abteilungen verstoßen, können nach vorherigen Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:
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2. | Der Bescheid über diese Maßregelungen ist mit Einschreibebrief zuzustellen. | ||
§ 7 - Pflichten der Mitglieder |
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Die Mitglieder sind verpflichtet, kostenlos Arbeitsstunden für den Bau und die Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen zu leisten. | |||
§ 8 - Vereinsorgane |
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Organe des Vereins sind:
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§ 9 - Mitgliederversammlung |
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1. | Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. | ||
2. | Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt. | ||
3. | Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
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4. | Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, und zwar durch Veröffentlichung in der örtlichen Presse. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von 14 Tagen liegen. | ||
5. | Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
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6. | Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. | ||
7. | Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiters den Ausschlag. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. | ||
8. | Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung bedarf der Einstimmigkeit. | ||
9. | Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder es beantragen. | ||
§ 10 - Vorstand |
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1. | Der Vorstand arbeitet
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2. | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein wird der 2. Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig. | ||
3. | Der Vorstand leitet den Verein. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert und drei Vorstandsmitglieder es beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. | ||
4. | Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
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5. | Der geschäftsführende Vorstand ist für Ausgaben zuständig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist. Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes laufend zu informieren. | ||
6. | Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Ausschüsse beratend teilzunehmen. | ||
§ 11 - Abteilungen |
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1. | Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluß des Vorstandes gegründet. | ||
2. | Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, seinen Stellvertreter und Mitarbeiter, denen feste Aufgaben übertragen werden, geleitet. | ||
3. | Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. | ||
4. | Die Abteilungen sind berechtigt, zusätzlich Abteilungskassen zu führen. Diese kann jederzeit von einem Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes geprüft werden. | ||
§ 12 - Protokollierung von Beschlüssen |
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Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse sowie der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem vom ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist. | |||
§ 13 - Wahlen |
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Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter sowie die Kassenprüfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. | |||
§ 14 - Kassenprüfung |
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Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Geschäftsführung. | |||
§ 15 - Auflösung des Vereins |
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1. | Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt "Auflösung des Vereins" stehen. | ||
2. | Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es
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3. | Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. |
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4. | Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Gemeinde Zeltingen-Rachtig, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden muss. |
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Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 1. Dezember 1982 beschlossen. Zeltingen-Rachtig, 1. Dezember 1982 |
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Georg Klein 1. Vorsitzender |
Karl-Heinz Ehses 2. Vorsitzender |
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Die vorstehende Satzung wurde vom Amtsgericht Bernkastel am 22. März 1983 unter VR 230 in das Vereinsregister eingetragen. |
Mittelmosel-Cup 2011
23. AH-Mittelmosel-Cup
vom 17.-19. Juni 2011
auf dem Zeltinger Sportplatz gleich neben Kloster Machern
Programm:
Freitag ab 18.00 Uhr:
Ankunft der Altherrenmannschaften aus ganz Deutschland
Turnier der Freizeitmannschaften
Stimmungs- und Tanzmusik im Festzelt mit der Band „Rouhrer Nachtschwärmer“
Samstag ab 10.00 Uhr:
23. AH-Mittelmosel-Cup: Vorrunde
Ab 20.00 Uhr: Stimmungs- und Tanzmusik mit den „Rouhrer Nachtschwärmern“
Sonntag ab 10.00 Uhr:
Frühschoppen
23. AH-Mittelmosel-Cup: Finalrunde
» Zu den Bildern des Turniers
» Hier geht's zur Nachlese des Turniers
Mittelmosel-Cup 2010
22. AH-Mittelmosel-Cup
25.-27 Juni 2010
Der 22. Mittelmosel-Cup für AH-Mannschaften fand im Jahr 2010 vom 25. – 27. Juni statt.
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