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Mittwoch, 26 Januar 2011
Mittwoch, 26 Januar 2011 21:10

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Aktuelle Mitgliedsbeiträge - gültig ab 01.01.2020

 

Kinder und Jugendliche 48,00 € / Jahr
Erwachsene 72,00 € / Jahr
Familienbeitrag 120,00 € / Jahr



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Publiziert in Verein-Allgemein
Mittwoch, 26 Januar 2011 21:08

Ehrungsordnung

 

Ehrungsordnung
des Sportvereins Zeltingen-Rachtig e.V. vom 20. Januar 1984

§ 1
In Anerkennung besonderer Verdienste um den SV Zeltingen-Rachtig können Mitglieder und Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, geehrt werden. Diese Ehrungen bestehen aus der Vergabe von Erinnerungsgaben, von Vereinsehrennadeln und in der Ernennung zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden.
§ 2
Zuständig für die Verleihung von Erinnerungsgaben und Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand. Ernennungen zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden nimmt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor.
§ 3
Erinnerungsgaben können verliehen werden an
  • Mitglieder des Vorstandes, die nach langjähriger Tätigkeit (mindestens 6 Jahre) ausscheiden;
  • Mitglieder, die sich in Teilbereichen der Vereinsarbeit hervorgetan und engagiert haben;
  • Sportler, die eine langjährige aktive Laufbahn beenden;
  • Mannschaften und Betreuer, die eine Meisterschaft errungen haben.
Entsprechende Vorschläge unterbreiten die Gremien des Vereins bzw. Mitglieder des Gesamtvorstandes. Bei der Festlegung der Art der Auszeichnungen soll das vorschlagende Gremium bzw. der Vorstand mitentscheiden.
§ 4
Die Vereinsehrennadel wird verliehen an volljährige Mitglieder.

Die Bronzene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 15 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 6 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war.

Die Silberne Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 25 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 12 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war.

Die Goldene Ehrennadel kann erhalten, wer mindestens 40 Jahre Mitglied im Verein war oder mindestens 18 Jahre ein Vorstandsamt bekleidete oder als Schiedsrichter für den Verein tätig war.

In besonderen Fällen kann der geschäftsführende Vorstand von einer zeitlichen Bestimmung oder Voraussetzung Abstand nehmen.
§ 5
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat oder wer nach dem Erhalt der Goldenen Ehrennadel weiterhin für den Verein aktiv tätig war. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 6
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 10 Jahre) verdienstvoll geführt hat. Der Ehrenvorsitzende bleibt beratendes Mitglied des Gesamtvorstandes.
§ 7
Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Verleihungen von Ehrennadeln und Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten.
Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein).

Diese Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 20. Januar 1984 beschlossen.
Zeltingen-Rachtig, 20. Januar 1984
Georg Klein

1. Vorsitzender
Karl-Heinz Ehses

2. Vorsitzender
Publiziert in Verein-Allgemein
Mittwoch, 26 Januar 2011 21:07

Satzung


Satzung des Sportvereins Zeltingen-Rachtig 1886 e.V.
vom 1. Dezember 1982
§ 1 - Name, Sitz, Zweck
1. Der im Jahre 1886 in Zeltingen gegründete Sportverein führt den Namen "Sportverein Zeltingen-Rachtig e.V.". Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen Landesfachverbände. Der Verein hat seinen Sitz in Zeltingen-Rachtig. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bernkastel eingetragen.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953, und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 - Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden
  • wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder grober Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins;
  • wegen Nichtzahlungen von Beiträgen trotz Mahnung;
  • wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens;
  • wegen unehrenhafter Handlungen.
4. Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.

§ 4 - Beiträge

1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitflieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Die Beitragsschuld ist eine Bringschuld. Bei Inkasso wird ein Zuschlag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
4. Sofern eine Beitragsermäßigung in Anspruch genommen werden kann, sind die Gründe dafür von dem Begünstigten geltend zu machen.

§ 5 - Stimmrecht und Wählbarkeit

1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahre an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen und an der Jugendversammlung als Gäste teilnehmen.
2. Bei der Wahl des Jugendleiters haben alle Mitglieder des Vereins vom 14. bis 18. Lebensjahr Stimmrecht.
3. Gewählt werden können Mitglieder vom 18. Lebensjahr an.

§ 6 - Maßregelungen

1. Gegen Mitglieder, die gegen eine Satzung oder gegen Anordnungen des Vorstandes und der Abteilungen verstoßen, können nach vorherigen Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:
  • Verweis
  • angemessene Geldstrafe
  • zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins.
2. Der Bescheid über diese Maßregelungen ist mit Einschreibebrief zuzustellen.

§ 7 - Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, kostenlos Arbeitsstunden für den Bau und die Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen zu leisten.

§ 8 - Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:
  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 9 - Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
  • der Vorstand beschließt oder
  • ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt hat.
4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, und zwar durch Veröffentlichung in der örtlichen Presse. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von 14 Tagen liegen.
5. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
  • Bericht des Vorstandes
  • Kassenbericht
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen, soweit diese erforderlich sind und
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiters den Ausschlag. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
8. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung bedarf der Einstimmigkeit.
9. Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder es beantragen.

§ 10 - Vorstand

1. Der Vorstand arbeitet
  • als geschäftsführender Vorstand:
    bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer, dem Pressewart und einem Beisitzer
  • als Gesamtvorstand:
    bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand a) und den Abteilungsleitern.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein wird der 2. Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.
3. Der Vorstand leitet den Verein. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert und drei Vorstandsmitglieder es beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
4. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
  • die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen des erweiterten Vorstandes
  • die Bewilligung von Ausgaben
  • Aufnahme, Ausschluß und Bestrafung von Mitgliedern.
5. Der geschäftsführende Vorstand ist für Ausgaben zuständig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist. Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes laufend zu informieren.
6. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Ausschüsse beratend teilzunehmen.

§ 11 - Abteilungen

1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluß des Vorstandes gegründet.
2. Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, seinen Stellvertreter und Mitarbeiter, denen feste Aufgaben übertragen werden, geleitet.
3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.
4. Die Abteilungen sind berechtigt, zusätzlich Abteilungskassen zu führen. Diese kann jederzeit von einem Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes geprüft werden.

§ 12 - Protokollierung von Beschlüssen

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse sowie der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem vom ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 13 - Wahlen

Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter sowie die Kassenprüfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 - Kassenprüfung

Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Geschäftsführung.

§ 15 - Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt "Auflösung des Vereins" stehen.
2. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es
  • der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Dreivierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
  • von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an die Gemeinde Zeltingen-Rachtig, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden muss.

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung
am 1. Dezember 1982 beschlossen.

Zeltingen-Rachtig,  1. Dezember 1982
Georg Klein

1. Vorsitzender
Karl-Heinz Ehses

2. Vorsitzender

Die vorstehende Satzung wurde vom Amtsgericht Bernkastel
am 22. März 1983 unter VR 230 in das Vereinsregister eingetragen.
Publiziert in Verein-Allgemein
Mittwoch, 26 Januar 2011 20:55

Mittelmosel-Cup 2011


23. AH-Mittelmosel-Cup
vom 17.-19. Juni 2011


auf dem Zeltinger Sportplatz gleich neben Kloster Machern


Programm:

Freitag ab 18.00 Uhr:

Ankunft der Altherrenmannschaften aus ganz Deutschland

Turnier der Freizeitmannschaften

Stimmungs- und Tanzmusik im Festzelt mit der Band „Rouhrer Nachtschwärmer“


Samstag ab 10.00 Uhr:

23. AH-Mittelmosel-Cup: Vorrunde

Ab 20.00 Uhr: Stimmungs- und Tanzmusik mit den „Rouhrer Nachtschwärmern“


Sonntag ab 10.00 Uhr:

Frühschoppen

23. AH-Mittelmosel-Cup: Finalrunde

 

» Zu den Bildern des Turniers


» Hier geht's zur Nachlese des Turniers



 

Publiziert in Mittelmoselcup-Archiv
Mittwoch, 26 Januar 2011 20:50

Mittelmosel-Cup 2010


22. AH-Mittelmosel-Cup
25.-27 Juni 2010



Der 22. Mittelmosel-Cup für AH-Mannschaften fand im Jahr 2010 vom 25. – 27. Juni statt.


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Publiziert in Mittelmoselcup-Archiv
Mittwoch, 26 Januar 2011 20:49

Jugendturnier 2011

Noch keine Daten vorhanden.

 

Bilder des Jugendturnier 2011

Publiziert in Jugendturnier-Archiv
Mittwoch, 26 Januar 2011 20:45

Jugendturnier 2010


Jugend- und Damenturnier 2010
14. - 16. Mai 2010


Liebe Sportfreunde,

vom 14. - 16. Mai 2010 veranstalten wir auf dem Rasenplatz in Zeltingen-Rachtig anlässlich unseres Sportfestes ein Kleinfeldturnier für Jugend- und Damen-Mannschaften. Hierzu laden wir Euch mit Euerer Mannschaft recht herzlich ein.
Es besteht auch die Möglichkeit 2 Mannschaften zu melden!

Gespielt wird, in Gruppen auf 2-3 Spielfeldern. Den Beginn des Turniers entnehmen sie bitte des beigefügten Programms. Im Anschluss findet die Siegerehrung statt. Jede teilnehmende Mannschaft erhält einen Fußball. Die ersten vier erhalten zusätzlich einen Pokal.

Programm 2010:

Freitag 14. Mai ab 16.30 Uhr Kleinfeldturnier für D-Jugend

Freitag 14. Mai ab 18.00 Uhr Kleinfeldturnier für Damen- und Freizeitmannschaften

Samstag 15.Mai ab 10.00 Uhr Kleinfeldturnier für F-Jugend

Samstag 15.Mai ab 13.00 Uhr Kleinfeldturnier für F-Jugend

Samstag 15.Mai ab 16.00 Uhr Kleinfeldturnier für E-Jugend

Sonntag 16.Mai ab 10.00 Uhr Kleinfeldturnier für Bambini

Sonntag 16. Mai 14.30 Uhr Letztes Meisterschaftsspiel der A-Klasse

 

Bilder des Jugendturnier 2009

Publiziert in Jugendturnier-Archiv
Mittwoch, 26 Januar 2011 01:00

Vorstand

 

1. Vorsitzender Felix Kappes

54492 Zeltingen-Rachtig

Tel.: 015902373226
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2. Vorsitzender Uwe Molz
Weingartenstr. 114
54492 Zeltingen-Rachtig

Tel. 06532 / 2416
E-Mail: uwe.molz [at] svzr.de
Kassiererin Sandra Jakoby
Im Mittelweg 14
54492 Zeltingen-Rachtig

Tel. 06532 / 5100
E-Mail: sandra.jakoby [at] svzr.de
Pressearbeit Christian Stephani  
Jugendleiter

Oliver Geller

Tel. 01621877844

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Geschäftsführer

Peter Sonne

 
Ansprechpartner Platzbelegung Ralf Bechtel

Mitglieder-

verwaltung

Yannik Dietz  

Ansprechpartner

Seniorenfußball

Alexander Kappes  

Ansprechpartner AH-Sportfest

Julian Jakoby

 

Beisitzer

Jonathan Kuhn

 

Beisitzer

Sven Pazen

 

Beisitzer

Marius Junglen

 

Beisitzer

Tim Krischel

 

 

Publiziert in Vorstand
Mittwoch, 26 Januar 2011 01:00

Chronik

1886 Gründung des Turnvereins Zeltingen. 1. Vorsitzender (damals noch Turnwart): Alex Baumgarten.
1887 Ausrichtung des 1. Preis-Gau-Turnfestes für den neugegründeten "Mittelmosel-Saargau" vom 17. - 18. Juli 1887 in Zeltingen.
1910 1. Vorsitzender wird Jakob Eifel, Lehrer in Zeltingen.
1911 25-jähriges Stiftungsfest
1926 Gründung der Leichtathletik-Abteilung.

Nachdem der Vorstand die Gründung einer Fußballabteilung ablehnt, treten über 50 Mitglieder aus dem Turnverein aus und gründen im Frühjahr 1926 einen eigenständigen Verein "Deutsche Jugendkraft DJK Alemannia Zeltingen". Die Satzung wird am 8. April 1926 beschlossen. Vereinsleiter wird Fritz Decker.

1928 Neuer Vereinsleiter der "DJK Alemannia Zeltingen" wird Felix Kappes.
1926 - 1935 Die beiden eigenständigen Vereine "Turnverein Zeltingen" und "DJK Alemannia Zeltingen" bestehen nebeneinander und liefern sich zum Teil erbitterte Konkurrenzkämpfe, die sich nicht nur auf den sportlichen Bereich beschränken. Mitte der 30er Jahre erfolgt ganz allmählich die Auflösung der beiden eigenständigen Vereine. Sie werden miteinander verschmolzen. "Gleichschaltung der Vereine" nannte man das im Fachjargon der Nationalsozialisten.
1935 Am 7. April 1935 erfolgt eine Namensumbenennung in "Turn- und Sportverein Zeltingen. Gleichzeitig wird eine neue Satzung beschlossen, oder besser gesagt - aufdiktiert.
1935 - 1945 Kaum noch Aktivitäten durch die Verstaatlichung des Sports und durch den 2. Weltkrieg.
1946 Der Sport wird wieder aufgenommen. Zunächst Turnen, danach Leichtathletik und später auch wieder Fußball. 1. Vorsitzender wird Reinhold Ehses-Werland. Danach wird der Verein kurzfristig von Wilhelm Schilling, Hermann Franzen und Richard Haubs übernommen. Die genaue Reihenfolge und die jeweiligen Zeiträume konnten nicht mehr festgestellt werden.
1951 Der Sportverein Zeltingen wird im Vereinsregister eingetragen. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender Josef Johnen, 2. Vorsitzender Claus Keller, Schriftführer Rudolf Gessinger, Kassierer Reinhold Ehses, Beisitzer Fritz Werland und Rudolf Mark.
1952 Neuer 1. Vorsitzender wird Peter Schädler.
1963 Gründung der Damen-Turnabteilung.
1964 1. Vorsitzender wird Claus Keller, Klaus Otter wird Fußball-Abteilungsleiter; Bau des Clubhauses und Verbesserung der Sportanlage. Beginn der Partnerschaft mit St. Florentin/Frankreich. Erste Fahrt der Fußballabteilung nach St. Florentin.
1966 Bau des Tennisplatzes und Gründung der Tennisabteilung.
1971 85-jähriges Stiftungsfest mit Gastspiel von Eintracht Frankfurt.
1975 1. Vorsitzender wird Josef Johnen; Umbenennung des SV Zeltingen in "SV Zeltingen-Rachtig".
1981 Georg Klein wird 1. Vorsitzender, Karl-Heinz Ehses 2. Vorsitzender. Nach einer turbulenten Mitgliederversammlung wird fast der gesamte Vorstand umgebildet. Helmut Henrich wird Geschäftsführer, Hans-Peter Ehses wird Kassierer.
1982 Erstmals Fußball-Spielgemeinschaft mit dem SV Ürzig.
1983 Beginn der Partnerschaft mit dem Lake Grove Soccer Club, Long Island, Staat New York, USA. Besuch der Gäste aus den USA in Zeltingen-Rachtig.

Erstmals Herausgabe des "Blau-Weiß-Magazin"; die AH-Fußballmannschaft nimmt wieder den Spielbetrieb auf.

1985 - 1985 Grundlegende Sanierung des Sportplatzes. Der Fußballplatz erhält eine Drainage. Alle Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser) werden neu verlegt.
1985 Einweihung des neuen Rasenplatzes mit großem Sportfest.
1986 100 Jahre Sportverein Zeltingen-Rachtig. Sportfest vom 18. - 20. Juli 1986 auf dem Sportplatz. Große Geburtstagsfeier vom 26. - 28. September 1986 im Festzelt am Moselufer.
1987 - 1988 Erweiterung des Clubhauses.
1988 Einweihung des Clubhauses mit großem Sportfest vom 15. - 17. Juli 1987; die Traditionsmannschaft von Borussia Dortmund ist in Zeltingen zu Gast.
1989 Karl-Heinz Ehses wird in der Mitgliederversammlung am 3. März 1989 zum 1. Vorsitzenden gewählt.
1990 Durch Orkan "Wiebke" wird die Flutlichtanlage stark beschädigt.
1991 Der Verein hat erstmals mehr als 400 Mitglieder; Neubau der Flutlichtanlage.
1992 Letzter Familienabend im Hotel "Moselblick".
1993 Feier zum 10-jährigen Bestehen der Freundschaft zwischen dem Newfield Soccer Club New York und dem SV Zeltingen-Rachtig; das "Blau-Weiß-Magazin" erscheint aus diesem Anlaß zweisprachig.
1993/94 Über die Jahreswende "Jahrhundert-Hochwasser", die Mosel steht über 1,20 m im Clubhaus; Platz und Zaun werden schwer beschädigt. Der Fußballplatz wird grundlegend saniert.
1995 Erneutes "Jahrhundert-Hochwasser", ein Großteil der Umzäunung muß erneuert werden. Die Schäden belaufen sich auf über 30.000 DM.
1998 Das 10. Mittelmosel-Pokalturnier für Altherrenmannschaften wird vom 19. - 21. Juni gefeiert; die Einnahmen aus diesem Sportfest bilden eine wichtige Grundlage zur Finanzierung des Vereins.

Am 1.1.1998 hat der Verein 464 Mitglieder.

April 1998: Internet-Auftritt des SV Zeltingen-Rachtig.

1998 Heribert Stuntz nach Rücktritt von Karl-Heinz Ehses wird in der Mitgliederversammlung am
24. April 1998 zum 1. Vorsitzenden gewählt. Werner Kalle wird 2. Vorsitzender.
Marlies Schmitz wird nach 13 Jahren als Übungsleiterin der Frauen-Gymnastikgruppe verabschiedet. Ihre Nachfolgerin wird Traudel Degen.
Sandra Jakoby wird zur Kassiererin gewählt.
1999 Erfolgreiches Jahr in der Fußballabteilung:
Die 1. Mannschaft steigt nach spannenden Relegationsspielen gegen Niederemmel und Sehlem in die A-Klasse auf. Aber: Trainer Arno Binninger geht nach Kinderbeuern, Frank Schanz und Rainer Martini wechseln nach Lösnich, Michael Ehses nach Kröv, Kurt Meschak hängt die Fußballschuhe an den Nagel. Ralf Hartmann wird neuer Trainer, aber im Oktober schon wieder entlassen, Peter Feyen wird ab 1.11. neuer Trainer. Immerhin: 6 Spiele in Folge ohne Niederlage.
Die 2. Mannschaft steigt ebenfalls auf, spielt nun in der C-Klasse. Schlechte Voraussetzungen, weil viele Stammspieler für die 1. Mannschaft abgestellt werden müssen.
Bildung einer Spielgemeinschaft im Seniorenbereich mit der Spvgg. Bernkastel-Kues.
2000 Mit einem 3:3 im letzten Punktespiel in Lüxem muss die 1. Mannschaft in die Kreisliga B absteigen. Die Konkurrenten Niederemmel und Traben-Trarbach kamen zu überraschenden Siegen und entgingen so dem Abstieg. Die 2. Mannschaft belegt einen Mittelfeldplatz in der C-Klasse.
Der Sportplatz wird grundlegend saniert und die 50 Jahre alten Pappeln am Brückendamm gefällt.
Bei der Jahreshauptversammlung im April wird Martin Kappes als Beisitzer in den Vorstand gewählt.
Die E-Jugend wird Kreismeister und die A-Jugend steigt in die Landesliga auf.
2001 Heribert Stuntz und Werner Kalle werden als 1. und 2. Vorsitzender für zwei Jahre wiedergewählt.
Der Verein erhält den Sepp-Herberger-Preis für herausragende Jugendarbeit. Kreisjugendleiter Günter Thiesen, Fußball-Kreisvorsitzender Hermann Heil und Fußball-Sachbearbeiter Klaus Schmitz nehmen die Ehrung beim AH.Sportfest am 23. Juni 2001 vor.
2004 Bernd Schäfer wird als stellvertretender Geschäftsführer, Christian Bastian als Beisitzer in den Vorstand gewählt. Erich Ames kandidiert nach langjähriger Tätigkeit nicht mehr als Beisitzer. Heiko Steffen wird zweiter Schiedsrichter neben Heribert Stuntz.
2005 Heribert Stuntz und Werner Kalle werden - wie 2003 - als 1. und 2. Vorsitzender wiedergewählt. Die Mitgliedsbeiträge werden auf Veranlassung des Sportbundes erhöht.
2006 Peter Jakobs und Günther Schons kandidieren nicht mehr als Beisitzer im Vorstand. Die 1. Mannschaft steigt in die Kreisliga A auf. Das AH-Sportfest muss wegen eines tragischen Todesfalles abgebrochen werden.
2007 Werner Kalle wird 1. Vorsitzender, Werner Feyen 2. Vorsitzender. Der bisherige 1. Vorsitzende Heribert Stuntz wird Ehrenmitglied und bleibt als Beisitzer im Vorstand. Bernd Franzen wird als Beisitzer in den Vorstand gewählt. Michael Ehses wird als Jugendleiter gewählt.
Neuer Internetauftritt des SV Zeltingen-Rachtig. Eric Heiko Steffen. Heribert Stuntz hört nach 32 Jahren auf zu pfeifen, er pfiff von 1975-2007 für den SV.
2009 Christian Kalle wird 3. Schiedsrichter für den SVZR.
2010 Als Beisitzer werden Heinz Pelz und Tim Senftinger neu in den Vorstand gewählt.
2011 Werner Kalle wird als 1. Vorsitzender bestätigt. Werner Feyen steht nicht mehr zur Verfügung.
2. Vorsitzender wird Uwe Molz.
2012 Helmut Henrich wird nach jahrzehnter langer Tätigkeit aus dem  Vorstand verabschiedet. Er wird zum Ehrenmitglied ernannt.
Neuer Geschäftsführer wird Bernd Schäfer.
2013 Ab der Saison 2013/2014 stellten wir erstmals 3 Seniorenmannschaften im Herrenfußball.
2014 Josef Schmitz scheidet nach langer Tätigkeit aus dem Vorstand aus und wird zum Ehrenmitglied ernannt.  
Frank Kappes, Michael Roth werden als Beisitzer und Peter Feyen jun. Als Schriftführer in den Vorstand gewählt. Martin Kappes verlässt den Vorstand.
Die 1. Mannschaft steigt erstmals in die Bezirksliga auf.
2016 Aus dem Vorstand scheidet Herbert Theisen aus Altersgründen nach jahrelanger Tätigkeit aus.
Neue Vorstandsmitglieder werden Alexander Kappes, Felix Kappes jun., Jonathan Kuhn, Julian Jakoby, Oliver Geller, Sven Pazen.

 

Publiziert in Verein-Allgemein
Mittwoch, 26 Januar 2011 01:00

Ehrenmitglieder

Hilde Ames-Werland Mitglied seit 1945;
früher aktive Handballspielerin. Verstorben.
Kurt Ehses Mitglied seit 1945;
früher aktiver Tischtennis-Spieler
Irene Scheer Mitglied seit 1946;
Mitbegründerin der Frauen-Turnabteilung. Verstorben 2016.
Leo Kappes Mitglied seit 1950;
früher aktiver Turner und Leiter der Turnabteilung. Verstorben 2011.
Alfons Ertz Mitglied seit 1984;
früher Betreuer von Jugend-Mannschaften;
half dem Verein in vielfältiger Weise in seinen zahlreichen Ehrenämtern. Verstorben 2012.
Karl-Heinz Ehses Mitglied seit 1962, 2. Vorsitzender von 1975 - 1989,
1. Vorsitzender von 1989 bis 1998
Herbert Zorn Mitglied seit 1948;
früher aktiver Fußballer und langjähriger Jugendleiter.
Dieter Molz Mitglied seit 1962;
früher aktiver Fußballer und langjähriger Betreuer. Verstorben 2016.
Heribert Stuntz Seit 1971 Vereinsmitglied, seit fast 30 Jahren Schiedsrichter, bis 1988 Vertreter des SV in der "ARGE Kirmes", seit 10.04.1992 im Vorstand, ab 21.04.1995 Zweiter Vorsitzender, vom 24.04.1998 bis 02.03.2007 Erster Vorsitzender, seit 02.03.2007 Beisitzer.
Helmut Henrich Mitglied seit 1958.
Josef Schmitz Mitglied seit 1963.
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